Kosten

Als approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin rechne ich Privat-, Beihilfeversicherte und Selbstzahler*innen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) ab.

Privatversicherte/Beihilfeberechtigte
Wenn Sie mit Ihrem Kind bei einer privaten Krankenversicherung versichert und/oder beihilfeberechtigt sind, empfehle ich Ihnen, zunächst mit Ihrer Krankenversicherung zu besprechen, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten einer Verhaltenstherapie für Ihr Kind übernimmt. Die Beihilfestellen übernehmen in der Regel zunächst 5 probatorische Sitzungen. Dies können Sie telefonisch mit Ihrer zuständigen Beihilfestelle klären und die Antragsunterlagen direkt anfordern.

Selbstzahler*innen
Selbstverständlich können Sie die Kosten, für die kinder- und jugendlichenpsychotherapeutische Behandlung auch selbst tragen. Diagnosen und die Inanspruchnahme der psychotherapeutischen Behandlung werden somit nicht bei der Krankenkasse dokumentiert.

Beratung/Coaching

Gespräche, die nicht im Rahmen einer kinder- und jugendlichenpsycho-therapeutischen Behandlung stattfinden (bspw. (Eltern-) Coachings), werden mit €100,55 je 50 min. privat in Rechnung gestellt. 

Gesetzlich Versicherte

Bitte wenden Sie sich als gesetzlich Versicherte an eine(n) Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in mit einem Versorgungsauftrag (Kassenzulassung).