Ablauf

Psychotherapeutische Sprechstunden dienen der ersten Abklärung, ob eine psychische Störung vorliegt und ob eine Psychotherapie sinnvoll ist.

In bis zu fünf Sitzungen werden Beschwerden, Lebenssituation und mögliche Behandlungsoptionen besprochen. Ist eine Psychotherapie indiziert, folgen mindestens zwei probatorische Sitzungen. Diese dienen dem gegenseitigen Kennenlernen, der diagnostischen Einordnung und der Therapieplanung.

In der Probatorik wird entschieden, ob die Therapeutin und der Patient/die Patientin gut zusammenarbeiten können und welche Behandlungsart (z.B. überwiegend Gruppen- oder Einzeltherapie) empfohlen wird. Danach wird bei der Krankenkasse ein Antrag auf Psychotherapie gestellt.

Die Therapieform (Verhaltenstherapie) sowie die Art werden darin festgelegt. Nach der Bewilligung beginnt die eigentliche Psychotherapie. Diese verläuft in regelmäßigen, meist wöchentlichen Sitzungen über mehrere Monate ggf. auch Jahre. Begleitend können auch Kriseninterventionen oder andere Hilfen erforderlich werden.