Für gesetzlich Versicherte übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer Psychotherapie, wenn eine sogenannte „krankheitswertige Störung“ vorliegt. Voraussetzung ist mind. eine psychotherapeutische Sprechstunde sowie ein Antrag nach den probatorischen Sitzungen. Nach Bewilligung durch ihre Krankenkasse ist die Therapie für Patienten und Patientinnen kostenlos. Durch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe wurde unseren Praxen in Iserlohn und Hagen ein psychotherapeutischer Versorgungsauftrag für gesetzl. versicherte Patienten erteilt.
Privatversicherte/Beihilfeberechtigte
Privatpatienten bitten wir, sich an die darauf spezialisierten Praxen zu wenden.
Beratung/Coaching/Referententätigkeiten
Leistungen, die nicht im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung stattfinden, werden nach Vertragsvereinbarung in Rechnung gestellt.
