Für gesetzlich Versicherte übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer Psychotherapie, wenn eine sogenannte „krankheitswertige Störung“ vorliegt. Voraussetzung ist mind. eine psychotherapeutische Sprechstunde sowie ein Antrag nach den probatorischen Sitzungen. Nach Bewilligung durch ihre Krankenkasse ist die Therapie für Patienten und Patientinnen kostenlos. Durch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe wurde unseren Praxen in Iserlohn und Hagen ein psychotherapeutischer Versorgungsauftrag für gesetzl. versicherte Patienten erteilt.
Privatversicherte/Beihilfeberechtigte
Privatpatienten und Selbstzahler werden nach der GOÄ/GOP abgerechnet.
Aktuell mit kurzer Wartezeit.
Beratung/Coaching/Referententätigkeiten
Leistungen, die nicht im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung stattfinden, werden nach Vertragsvereinbarung in Rechnung gestellt.
